Rechtsprechung
   StGH Bremen, 14.02.2017 - St 4/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,2650
StGH Bremen, 14.02.2017 - St 4/16 (https://dejure.org/2017,2650)
StGH Bremen, Entscheidung vom 14.02.2017 - St 4/16 (https://dejure.org/2017,2650)
StGH Bremen, Entscheidung vom 14. Februar 2017 - St 4/16 (https://dejure.org/2017,2650)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,2650) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsgerichtshof PDF

    Organstreitverfahren zwischen einem Mitglied der Bremischen Bürgerschaft und dem Senat der Freien Hansestadt Bremen betreffend das Informationsrecht gemäß Art. 100 Abs. 1 BremLV

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Organstreitverfahren zwischen dem Mitglied der Bremischen Bürgerschaft Jan Timke (Antragsteller) und dem Senat der Freien Hansestadt Bremen (Antragsgegner)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 21.10.2014 - 2 BvE 5/11

    Informationsrecht der Bundestagsabgeordneten über Rüstungsexporte nach der

    Auszug aus StGH Bremen, 14.02.2017 - St 4/16
    Diese Fragen sind vom Senat zu beantworten; es besteht grundsätzlich eine Antwortpflicht (für die Ebene des Bundes siehe BVerfGE 124, 161, 188; 137, 185, 231; 139, 194, 223; st. Rspr.).

    Der Informationsanspruch ist zudem ein Recht, das aus dem verfassungsrechtlichen Rechtsverhältnis zwischen den Beteiligten erwächst (vgl. zu dieser Anforderung BremStGHE 7, 77, 94; BVerfGE 137, 185, 224; 140, 1, 22).

    Erforderlich ist dafür, dass nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann, dass der Antragsgegner das Recht des Antragstellers durch das beanstandete rechtserhebliche Verhalten verletzt oder unmittelbar gefährdet hat (BremStGHE 7, 77, 94 sowie für die Ebene des Bundes BVerfGE 99, 19, 28; 137, 185, 224; 139, 194, 222; 140, 115, 144).

    Letztere entfaltet aufgrund der Verantwortlichkeit des Senats gegenüber der Bürgerschaft (Landtag) Legitimationswirkung (vgl. für die Ebene des Bundes BVerfGE 137, 185, 232 f.; 139, 194, 225, std. Rspr.).

    Die Geheimhaltung von Umständen eines Sachverhalts gegenüber der Bürgerschaft (Landtag) und ihren Mitgliedern beschränkt die parlamentarischen Kontrollmöglichkeiten und kann deshalb den notwendigen demokratischen Legitimationszusammenhang beeinträchtigen (vgl. für die Ebene des Bundes BVerfGE 130, 76, 128; 137, 185, 233).

    Zu ihnen zählen jedenfalls der Gewaltenteilungsgrundsatz, das Staatswohl und die Grundrechte Dritter (für die Ebene des Bundes z.B. BVerfGE 137, 185, 233 ff., std. Rspr.).

    Dabei kann vom Abgeordneten grundsätzlich eine sorgfältige Formulierung seines Begehrens verlangt werden (für die dortige Rechtslage NRWVerfGH, NWVBl. 2016, 371, 372; für die Ebene des Bundes BVerfGE 137, 185, 229).

    Außer auf den Wortlaut ist zudem auf den Zusammenhang abzustellen, in dem eine Frage gestellt wird (für die Ebene des Bundes BVerfGE 137, 185, 229).

    Auch dann, wenn die Ungenauigkeit einer Frage auf einem erkennbaren Informationsdefizit beruht, ist dem hinter der Frage stehenden Informationsbedürfnis so weit wie möglich Rechnung zu tragen (für die Ebene des Bundes BVerfGE 137, 185, 229).

    Er macht auch nicht nachträglich entgegen dem Wortlaut und dem Kontext seiner Frage einen überschießenden Informationsbedarf geltend (so die BVerfGE 137, 185, 229 zugrunde liegende Konstellation), sondern hält sich mit seiner Interpretation des verwendeten Wortes der "Absprache" im Rahmen des allgemeinen Sprachgebrauchs.

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 04.10.1993 - VerfGH 15/92

    Pflicht der Landesregierung zur Beantwortung parlamentarischer Anfragen von

    Auszug aus StGH Bremen, 14.02.2017 - St 4/16
    Der Antwortpflicht entspricht auch ein Informationsanspruch des Fragestellers (für die jeweilige Rechtslage z.B. HbgVerfG, LVerfGE 14, 221, 228; HbgVerfG, NVwZ-RR 2011, 425, 426; NRWVerfGH, NVwZ 1994, 678, 679).

    Dabei ist jedes Mitglied der Bürgerschaft (Landtag) aufgrund seines Mandats auch einzeln berufen, eigenverantwortlich an der parlamentarischen Kontrolle mitzuwirken (vgl. für die dortige Rechtslage NRWVerfGH, NVwZ 1994, 678, 679).

    Bei der Abfassung der Antwort auf eine zulässigerweise gestellte Frage kommt dem Senat eine gewisse Einschätzungsprärogative hinsichtlich des Zeitpunkts der Beantwortung und der Detailgenauigkeit seiner Antwort zu (für die dortige Rechtslage NRWVerfGH, NVwZ 1994, 678, 680; BayVerfGH, BayVBl. 2001, 657, 658; NdsStGH, DVBl. 2016, 371, 372).

    Bei der Entscheidung über die Art und Weise der Beantwortung ist zudem zu berücksichtigen, dass für die Bearbeitung von Fragen nur ein begrenztes Zeitkontingent zur Verfügung steht (vgl. zur dortigen Rechtslage NRWVerfGH, NVwZ 1994, 678, 680 sowie zum Zusammenhang von Recherchetiefe und Schnelligkeit der Antwort NdsStGH, DVBl. 2016, 371, 372 f.).

    Angesichts der dargestellten Bedeutung des Frage- und Informationsrechts im Rahmen des Systems parlamentarischer Kontrolle müssen die Erfassung des wesentlichen Inhalts der Frage und die Befriedigung des Kerns des Informationsverlangens aber in jedem Fall sichergestellt sein (vgl. für das jeweilige Landesrecht BayVerfGH, BayVBl. 2001, 657, 658; SaarlVerfG, LVerfGE 13, 303, 309; NRWVerfGH, NVwZ 1994, 678, 680; NRWVerfGH, NWVBl. 2016, 371, 375; BerlVerfGH, DVBl. 2015, 572, 573).

  • BVerfG, 02.06.2015 - 2 BvE 7/11

    Parlamentarisches Informationsrecht über Unterstützungseinsätze der Bundespolizei

    Auszug aus StGH Bremen, 14.02.2017 - St 4/16
    Diese Fragen sind vom Senat zu beantworten; es besteht grundsätzlich eine Antwortpflicht (für die Ebene des Bundes siehe BVerfGE 124, 161, 188; 137, 185, 231; 139, 194, 223; st. Rspr.).

    Erforderlich ist dafür, dass nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann, dass der Antragsgegner das Recht des Antragstellers durch das beanstandete rechtserhebliche Verhalten verletzt oder unmittelbar gefährdet hat (BremStGHE 7, 77, 94 sowie für die Ebene des Bundes BVerfGE 99, 19, 28; 137, 185, 224; 139, 194, 222; 140, 115, 144).

    Der Senat trägt so mit seinen Antworten auf parlamentarische Anfragen zu den Voraussetzungen für eine sachgerechte Arbeit des Abgeordneten innerhalb des Parlaments bei (vgl. für die Ebene des Bundes BVerfGE 139, 194, 223, std. Rspr.).

    Dabei kommt Informationsinteressen aus dem Bereich der Bürgerschaft (Landtag) und ihrer Mitglieder besonders hohes Gewicht zu, soweit es um die Aufdeckung möglicher Rechtsverstöße innerhalb des Senats und der von ihm geleiteten Verwaltung geht (vgl. für die Ebene des Bundes BVerfGE 139, 194, 224, std. Rspr.).

    Letztere entfaltet aufgrund der Verantwortlichkeit des Senats gegenüber der Bürgerschaft (Landtag) Legitimationswirkung (vgl. für die Ebene des Bundes BVerfGE 137, 185, 232 f.; 139, 194, 225, std. Rspr.).

  • VerfGH Bayern, 17.07.2001 - 56-IVa-00

    Verfassungsstreitigkeit wegen der Antwort der Bayerischen Staatsre­gierung auf

    Auszug aus StGH Bremen, 14.02.2017 - St 4/16
    erfragte Information zutreffend und vollständig zu geben (vgl. für das jeweilige Landesrecht NRWVerfGH, NWVBl. 2016, 371, 373; SaarlVerfG, LVerfGE 13, 303, 308; ThürVerfG, LVerfGE 14, 437, 450 f.; BayVerfGH, BayVBl. 2001, 657, 658; HbgVerfG, NVwZ-RR 2011, 425, 426).

    Bei der Abfassung der Antwort auf eine zulässigerweise gestellte Frage kommt dem Senat eine gewisse Einschätzungsprärogative hinsichtlich des Zeitpunkts der Beantwortung und der Detailgenauigkeit seiner Antwort zu (für die dortige Rechtslage NRWVerfGH, NVwZ 1994, 678, 680; BayVerfGH, BayVBl. 2001, 657, 658; NdsStGH, DVBl. 2016, 371, 372).

    Angesichts der dargestellten Bedeutung des Frage- und Informationsrechts im Rahmen des Systems parlamentarischer Kontrolle müssen die Erfassung des wesentlichen Inhalts der Frage und die Befriedigung des Kerns des Informationsverlangens aber in jedem Fall sichergestellt sein (vgl. für das jeweilige Landesrecht BayVerfGH, BayVBl. 2001, 657, 658; SaarlVerfG, LVerfGE 13, 303, 309; NRWVerfGH, NVwZ 1994, 678, 680; NRWVerfGH, NWVBl. 2016, 371, 375; BerlVerfGH, DVBl. 2015, 572, 573).

  • StGH Bremen, 01.03.1989 - St 1/88

    Zur Frage, ob der Senat der Freien Hansestadt Bremen berechtigt ist, die Vorlage

    Auszug aus StGH Bremen, 14.02.2017 - St 4/16
    Die parlamentarische Kontrolle von Senat und Verwaltung verwirklicht den Grundsatz der Gewaltenteilung, der für die Bremische Landesverfassung ein tragendes Funktions- und Organisationsprinzip darstellt (BremStGHE 5, 15, 24 ff.).

    Er gebietet eine Auslegung der Bremischen Landesverfassung, die die Wirksamkeit der parlamentarischen Kontrolle sichert (BremStGHE 5, 15, 25).

  • VerfG Hamburg, 21.12.2010 - HVerfG 1/10

    Senatsantwort auf schriftliche kleine Anfrage eines Bürgerschaftsabgeordneten

    Auszug aus StGH Bremen, 14.02.2017 - St 4/16
    Der Antwortpflicht entspricht auch ein Informationsanspruch des Fragestellers (für die jeweilige Rechtslage z.B. HbgVerfG, LVerfGE 14, 221, 228; HbgVerfG, NVwZ-RR 2011, 425, 426; NRWVerfGH, NVwZ 1994, 678, 679).

    erfragte Information zutreffend und vollständig zu geben (vgl. für das jeweilige Landesrecht NRWVerfGH, NWVBl. 2016, 371, 373; SaarlVerfG, LVerfGE 13, 303, 308; ThürVerfG, LVerfGE 14, 437, 450 f.; BayVerfGH, BayVBl. 2001, 657, 658; HbgVerfG, NVwZ-RR 2011, 425, 426).

  • BVerfG, 22.09.2015 - 2 BvE 1/11

    Grundsatz der Spiegelbildlichkeit von Parlament und Ausschüssen gilt nicht für

    Auszug aus StGH Bremen, 14.02.2017 - St 4/16
    Erforderlich ist dafür, dass nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann, dass der Antragsgegner das Recht des Antragstellers durch das beanstandete rechtserhebliche Verhalten verletzt oder unmittelbar gefährdet hat (BremStGHE 7, 77, 94 sowie für die Ebene des Bundes BVerfGE 99, 19, 28; 137, 185, 224; 139, 194, 222; 140, 115, 144).

    Das Rechtsschutzbedürfnis entfällt grundsätzlich nicht schon dadurch, dass die beanstandete Rechtsverletzung in der Vergangenheit liegt und gegenwärtig keine Wirkung mehr entfaltet (BremStGHE 8, 108, 119 und für die Ebene des Bundes BVerfGE 131, 152, 193; 140, 115, 146, std. Rspr. des BVerfG).

  • StGH Bremen, 05.11.2004 - St 3/03

    Zur Verfassungsmäßigkeit der Zahlung von Funktionszulagen an stellvertretende

    Auszug aus StGH Bremen, 14.02.2017 - St 4/16
    Der Informationsanspruch ist zudem ein Recht, das aus dem verfassungsrechtlichen Rechtsverhältnis zwischen den Beteiligten erwächst (vgl. zu dieser Anforderung BremStGHE 7, 77, 94; BVerfGE 137, 185, 224; 140, 1, 22).

    Erforderlich ist dafür, dass nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann, dass der Antragsgegner das Recht des Antragstellers durch das beanstandete rechtserhebliche Verhalten verletzt oder unmittelbar gefährdet hat (BremStGHE 7, 77, 94 sowie für die Ebene des Bundes BVerfGE 99, 19, 28; 137, 185, 224; 139, 194, 222; 140, 115, 144).

  • BVerfG, 18.01.2012 - 2 BvR 133/10

    Zur Privatisierung des Maßregelvollzugs: Regelung der Anordnung von

    Auszug aus StGH Bremen, 14.02.2017 - St 4/16
    Die Geheimhaltung von Umständen eines Sachverhalts gegenüber der Bürgerschaft (Landtag) und ihren Mitgliedern beschränkt die parlamentarischen Kontrollmöglichkeiten und kann deshalb den notwendigen demokratischen Legitimationszusammenhang beeinträchtigen (vgl. für die Ebene des Bundes BVerfGE 130, 76, 128; 137, 185, 233).
  • StGH Bremen, 27.02.2004 - St 1/03

    Zur Zulässigkeit eines Antrags im Organstreitverfahren

    Auszug aus StGH Bremen, 14.02.2017 - St 4/16
    Das Fehlen einer ausdrücklichen Bestimmung der möglichen Antragsgegner bei gleichzeitiger Festlegung der zulässigen Antragsteller weist darauf hin, dass ebenso wie in § 63 BVerfGG der Kreis der Antragsberechtigten und der möglichen Antragsgegner auch im Organstreitverfahren beim Staatsgerichtshof identisch ist (BremStGHE 7, 40, 53; 7, 58, 68).
  • VG Bremen, 18.05.2016 - 5 V 366/16

    Wasserrechtliche Planfeststellung für einen Schwerlasthafen - Hafenneubau; OTB

  • StGH Bremen, 27.02.2004 - St 2/03

    Zur Zulässigkeit eines Antrags im Organstreitverfahren

  • BVerfG, 01.07.2009 - 2 BvE 5/06

    Überwachung von Bundestagsabgeordneten

  • BVerfG, 20.07.1998 - 2 BvE 2/98

    Gysi III

  • BVerfG, 15.07.2015 - 2 BvE 4/12

    Unzulässige Organklage gegen die Mittelzuweisung an Fraktionen, politische

  • BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvE 4/11

    Anträge im Organstreit "ESM/Euro-Plus-Pakt" erfolgreich

  • VerfG Hamburg, 20.05.2003 - HVerfG 9/02

    Einschränkung des Fragerechts nach Art. 25 HV auf öffentliche Angelegenheiten

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.01.2020 - VerfGH 5/18

    Organstreitverfahren um das Frage- und Informationsrecht von Abgeordneten -

    Auch das Verfassungsrecht anderer Länder sieht - teils ausdrücklich, teils implizit - das Staatswohl als Grenze parlamentarischer Informationsansprüche gegen die Landesregierung vor (vgl. zuletzt etwa VerfG HH, Urteil vom 28. November 2013 - 1/13 -, NVwZ 2014, 135 = juris, Rn. 51; VerfGH BY, Entscheidung vom 20. März 2014 - Vf. 72-IVa-12 -, BayVBl. 2014, 464 = juris, Rn. 77 ff.; LVerfG ST, Urteil vom 25. Januar 2016 - LVG 6/15 -, NVwZ-RR 2016, 401 = juris, Rn. 70; VerfGH MV, Beschluss vom 30. Juni 2016 - 2/15 -, NordÖR 2017, 83 = juris, Rn. 30; StGH HB, Urteil vom 14. Februar 2017 - St 4/16 -, NordÖR 2017, 225 juris, Rn. 51; VerfGH BE, Beschluss vom 20. März 2019 - 92/17 -, juris, Rn. 21).
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 25.01.2024 - LVerfG 1/23
    45 Angesichts der hohen Bedeutung des parlamentarischen Fragerechts kann von dem Fragesteller eine sorgfältige Formulierung seines Begehrens erwartet werden (für die dortige Rechtslage VerfGH Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15.12.2015 - 12/14 -, Rn. 71, juris; StGH Bremen, Urteil vom 14.02.2017 - St 4/16 -, Rn. 54, juris; StGH Niedersachsen, Urteil vom 22.10.2012 - 1/12 -, Rn. 56, juris; für die Ebene des Bundes BVerfG, Urteil vom 21.10.2014 - 2 BvE 5/11 -, BVerfGE 137, 185-273, Rn. 125).

    Es sind sodann der Zusammenhang (StGH Niedersachsen, Urteil vom 22.10.2012 - 1/12 -, Rn. 56; BVerfG, Urteil vom 21.10.2014 - 2 BvE 5/11 -, BVerfGE 137, 185-273, Rn. 125; StGH Bremen, Urteil vom 14.02.2017 - St 4/16 -, Rn. 54, juris) sowie Sinn und Zweck der Anfrage zu berücksichtigen (StGH Niedersachsen, a.a.O.).

    Dabei sind nicht nur die diesbezüglichen Vorschriften, sondern auch die gestellten Fragen selbst im Zweifel so auszulegen, dass die parlamentarische Kontrolle wirksam sein kann (StGH Bremen, Urteil vom 14.02.2017 - St 4/16 -, Rn. 54, juris).

  • VerfG Schleswig-Holstein, 17.05.2017 - LVerfG 1/17

    Organstreitverfahren; Ordnungsruf in der 135. Sitzung der 48. Tagung des

    (BVerfG, Urteile vom 14. Juli 1959 - 2 BvE 2/58 -, BVerfGE 10, 4 ff., Juris Rn. 31 und vom 17. Dezember 2001 - 2 BvE 2/00 -, BVerfGE 104, 310 ff., Juris Rn. 78; sowie Beschluss vom 10. Februar 1976 - 2 BvG 1/74 -, BVerfGE 41, 291 ff., Juris Rn. 37; für die Verfassungsräume der Länder vgl. zuletzt etwa StGH Bremen, Urteil vom 14. Februar 2017 - St 4/16 -, noch unveröffentlicht ; Umbach, in: Umbach/ Clemens/ Dollinger, Bundesverfassungsgerichtsgesetz, 2. Aufl. 2005, §§ 63, 64 Rn. 146 m.w.N.).
  • StGH Bremen, 26.02.2019 - St 1/18

    Fragerecht von Abgeordneten: Bremer Senat hätte Bürgern in Wut Auskunft geben

    Der Staatsgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 14.2.2017 - St 4/16 - zur grundsätzlichen Verpflichtung des Senats, Fragen von Mitgliedern der Bürgerschaft zutreffend und vollständig zu beantworten, bereits ausführlich Stellung genommen.
  • VerfGH Sachsen, 11.04.2018 - 82-I-17

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis eines Antrages im Organstreitverfahren

    Im Verfahren des Organstreits geht es nicht nur um die Durchsetzung bestimmter verfassungsrechtlicher Organrechte des Antragstellers, sondern auch um die objektive verfassungsgerichtliche Klärung der zwischen den beteiligten Organen streitigen verfassungsrechtlichen Fragen (BbgVerfG, Urteil vom 21. Juli 2017 - 21/16 - juris Rn. 96; BremStGH, Urteil vom 14. Februar 2017 - St 4/16 - juris Rn. 46; BerlVerfGH, Beschluss vom 18. Februar 2015 - 92/14 - juris Rn. 35; NdsStGH, Urteil vom 17. August 2012 - 1/12 - juris Rn. 50; BayVerfGH, Entscheidung vom 17. Juni 1993 -VerfGHE 46, 176 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht